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Ausrichter und Veranstalter

Heidenheimer Stadtlauf e.V.
Swen Profendiener
Grabenstr. 15
89522 Heidenheim
E-Mail:
stadtlauf@gmail.com

Elektronische Zeitmessung

Die Zeitmessung beim Halbmarathon, 10 km, beim 5 km Lauf und bei den Schülerläufen erfolgt ausschließlich über einen Einmal-Transponder, der in der Startnummer integriert ist. Bitte die Schaumstoffpolster nicht entfernen. Hinter diesen befindet sich der Transponder und dient gleichzeitig als Abstandshalter gegenüber Schweiß.
Ohne Transponder keine Zeitmessung.

Preise

Jugend: Pokale und Urkunden für Platz 1 - 3
Sachpreise der Altersklassen 1 - 3


Die Gesamtsieger/innen von Platz 1 - 3 erhalten Geldpreise

Unsere Leistungen

Teilnehmer-Shirt
Ein kostenfreies Funktions-Shirt für Voranmelder ist im Startgeld enthalten. Ausgenommen beim Schülerlauf

Verpflegung:
Bei der Stadtbibliothek (Willy-Brandt-Platz) - Getränke, Obst und Brezeln


Startgelder

Wettbewerbe Startgeld bis 29.02.2024 Startgeld bis 30.04.2024 Startgeld bis 16.06.2024 Nachmeldung
22. und 23. 06.2024
Funktions-Shirt ist im Startgeld enthalten
Laufen 5 km 14,00 € 17,00 € 20,00 € 25,00 € nur Voranmelder
Laufen 10 km 16,00 € 19,00 € 22,00 € 28,00 € nur Voranmelder
Laufen 21,1 km 19,00 € 22,00 € 25,00 € 30,00 € nur Voranmelder

Wettkampfbestimmungen

Wettkampfbestimmungen
Zur Durchführung des Laufes werden die Bestimmungen der WLV-Volkslaufveranstaltungen zu Grunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer mit der offiziellen Startnummer des Heidenheimer Stadtlaufs, einschließlich der Schülerläufe. Die Startnummer muss gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Laufhemdes getragen werden.
Startberechtigt beim Halbmarathon ist ab dem Jahrgang 2008 (16 Jahre und älter) beim 10 km Lauf Jahrgang 2012 und älter (ab 12 Jahre) sowie beim 5 km Lauf ab Jahrgang 2014 und älter (ab 10 Jahre).
Beim Schülerlauf sind Schülerinnen und Schüler sind ab dem Jahrgang 2005-2018 (19 Jahre) startberechtigt.
Teilnehmer die während des Laufes entscheiden eine von der gemeldeten Strecke abweichende Strecke zu laufen (verkürzen oder verlängern) werden nicht gewertet!
Haftungsbestimmungen
Weder der Ausrichter, der Veranstalter, Sponsoren, die Stadt Heidenheim oder deren Vertreter übernehmen irgendeine Haftung bei Schäden jeglicher Art, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Insbesondere übernehmen Ausrichter und Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Bei einer Stornierung bis zum Tag vor der Veranstaltung - auch aus medizinischen Gründen - besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

Elektronische Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über einen eigens für die Veranstaltung ausgegebenen Lauf-Chip der in der Startnummer integriert ist !
Der Real-Time-Champion-Chip der Firma Mikatiming kann bei unserer Veranstaltung nicht verwendet werden.

Zahlungsbedingungen
Die Online-Anmeldung wird kostenlos über das SEPA Verfahren abgewickelt.

Teilnahmebedingungen

*Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Teilnehmer/-innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

1. Gegenstand/Anmeldung/Vertrag

1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer* und dem Veranstalter hinsichtlich des Heidenheimer Sparkassen-Stadtlaufs des jeweiligen Jahres.

1.2 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zu Stande indem der Teilnehmerdas online ausgefüllte Anmeldeformular absendet
und der Veranstalter dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung schickt,oderauf einer Sammelanmeldung aufgeführt wird
und der Teilnehmer in die Teilnehmer-Liste aufgenommen wurde
(der Teilnehmer bekommt in diesem Fall keine eigene Anmeldebestätigung),oderauf einer Anmelde-Liste einer Schule oder eines Vereins aufgeführt wird
und der Teilnehmer in die Teilnehmer-Liste aufgenommen wurde
(der Teilnehmer bekommt in diesem Fall keine eigene Anmeldebestätigung).1.3 Ergänzend gelten die Bestimmungen der WLV-Volkslaufveranstaltungen. Diese sind einsehbar unter . Weiter ergänzend gelten die Bedingungen der Fa. race result AG, nachzulesen unter .

2. Startberechtigung

2.1 Startberechtigt für den jeweiligen Lauf sind Läufer, die im Sinne der Ziff. 1 einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen haben,
die die offizielle Startnummer des Heidenheimer Sparkassen-Stadtlaufs gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Laufhemdes tragen und die das in der Ausschreibung jeweils geforderte Mindestalter aufweisen.
Startberechtigt beim 10 km ist, wer 12 Jahre oder älter ist, sowie beim 5 km 10 Jahre und älter ist. Beim Halbmarathon gilt das 16 Lebensjahr und älter.
Schülerinnen und Schüler sind vom 6. Lebensjahr an bis zum 19. Lebensjahr startberechtigt.
Maßgeblich ist das Alter am 31.12. des jeweiligen Veranstaltungsjahres.
Teilnehmer die während des Laufes entscheiden eine von der gemeldeten Strecke abweichende Strecke zu laufen (verkürzen oder verlängern) werden nicht gewertet!

2.2 Die Startberechtigung wird höchstpersönlich erteilt und ist nicht übertragbar.

3. Durchführung des Laufs

3.1 Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Laufs oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

3.2 Zum Personal gehören auch die Vertreter der medizinischen Dienste. Diese können einem Teilnehmer im Falle einer gesundheitlichen Gefährdung die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen.
3.3 Der Zeitkorridor für 10 km und Halbmarathonläufer ist 3 Stunden. Wer die Zeitlimits überschreitet, kann aus dem Rennen genommen werden.

4. Wertung

4.1 Startberechtigte Läufer, die Start und Ziel tatsächlich passiert haben, werden gewertet.

4.2 Teilnehmer die während des Laufes die gemeldete Strecke verändern, z.B. Wechsel von Halbmarathon auf 10 km oder umgekehrt, werden unter Umständen nicht gewertet.

5. Foto-/Filmaufnahmen

5.1 Für eine Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung der im Zusammenhang mit dem Heidenheimer Stadtlauf in der Öffentlichkeit entstandenen Foto- und Filmaufnahmen bedarf es nach dem Gesetz keiner Einwilligung der Abgebildeten. Dies gilt auch in Bezug auf minderjährige Teilnehmer, da diese bzw. deren gesetzliche Vertreter sich der Tatsache bewusst sein müssen, dass sie ihre Kinder zu einer öffentlichen Laufveranstaltung anmelden, bei der auch Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, welche medial verbreitet werden.

5.2 Die Aufnahmen werden ggf. vom Veranstalter (ohne Namensnennung) an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben und/oder auf der eigenen Internetseite oder in sozialen Medien (z.B. Facebook) veröffentlicht.

6. Haftung

6.1 Im Falle der erzwungenen Absage oder des Abbruchs der Veranstaltung, z.B. aufgrund behördlicher Anweisung, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder aufgrund Wetters) besteht mangels Vertretenmüssen des Veranstalters keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer. Teilnahmebeiträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

6.2. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. wesentliche Vertragspflichten oder Kardinalpflichten). Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.3. Soweit der Veranstalter eine Verwahrung von Kleidungsstücken oder persönlichen Gegenständen anbietet, geschieht dies freiwillig und ohne vertragliche Grundlage. Deshalb kann der Veranstalter für abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände keine Haftung übernehmen.

6.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung.